Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Fahrzeug-Auktionsplattform biet2biet durch gewerbliche Kfz-Händler. Mit der Registrierung beziehungsweise der erstmaligen Nutzung eines von MKAA angelegten Zugangs erkennen Sie sie an.

Stand: 1. September 2026

1. Betreiber und Geltungsbereich

Betreiber der Plattform biet2biet ist MKAA sàrl, eingetragen im RCS Luxembourg unter B 206.366, USt-IdNr. LU 28725249 (nachfolgend „MKAA"). Vollständige Angaben im Impressum.

biet2biet ist eine geschlossene Handelsplattform. Die Nutzung steht ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen offen, die beim Erwerb in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und gewerblich mit Kraftfahrzeugen handeln. Ein Zugang für Verbraucher besteht nicht. Sämtliche Geschäfte über die Plattform sind Handelsgeschäfte zwischen Unternehmern; verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht im Fernabsatz, finden keine Anwendung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MKAA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Sämtliche über die Plattform angebotenen Fahrzeuge stammen von MKAA; Verkäufer ist ausschließlich MKAA. Das Einstellen eigener Fahrzeuge durch Nutzer ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Eröffnet MKAA eine solche Möglichkeit, gelten dafür gesonderte Bedingungen, die vorher bekannt gegeben werden.

2. Zugang, Registrierung und Freigabe

Die Registrierung erfolgt über das Anmeldeformular oder durch Anlage des Zugangs durch MKAA. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. MKAA prüft jede Anmeldung und entscheidet frei über die Freigabe; eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Für die Anmeldung sind vollständig anzugeben und zu übermitteln:

  • Firma, Anschrift und Land des Betriebs sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Ansprechperson,
  • die Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr.; MKAA prüft deren Format und gleicht eine USt-IdNr. mit dem Bestätigungsdienst VIES der Europäischen Kommission ab,
  • ein Nachweis der Gewerbeeigenschaft (Gewerbeschein oder gleichwertige Handelsermächtigung),
  • ein Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person (Geschäftsführung).

Der Zugang wird erst mit der Freigabe durch MKAA nutzbar. Bis dahin ist er zwar angelegt, aber gesperrt; über Freigabe oder Ablehnung wird der Anmelder per E-Mail unterrichtet. Fehlen Nachweise oder sind sie unleserlich, kann MKAA sie nachfordern und die Freigabe bis dahin zurückstellen.

Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen zutreffend und vollständig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu berichtigen. MKAA kann jederzeit Nachweise über die Gewerbeeigenschaft verlangen.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, bis er MKAA einen Missbrauch angezeigt hat. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist das Passwort unverzüglich zu ändern.

Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass MKAA ihm plattformbezogene E-Mails übermittelt: Benachrichtigungen über neu eingestellte Fahrzeuge sowie Mitteilungen zu seinen Geboten und Auktionen (etwa Überbieten, Zuschlag und Fristen). Die Benachrichtigungen über neu eingestellte Fahrzeuge kann der Nutzer jederzeit im Händlerbereich unter „Suchaufträge" oder über den Abmeldelink in jeder dieser E-Mails abbestellen; Mitteilungen zu eigenen Geboten und Verträgen bleiben davon unberührt.

3. Fahrzeugangebote

Eingestellte Fahrzeuge sind keine bindenden Angebote, sondern Aufforderungen zur Abgabe von Geboten. Die Fahrzeugangaben beruhen auf den bei MKAA vorliegenden Unterlagen und Daten.

Fahrzeugbeschreibungen, Fotos, Schadensangaben und Zustandsbewertungen werden mit Sorgfalt erstellt, sind aber keine Beschaffenheitsgarantie. Maßgeblich für die Kaufentscheidung ist der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor Abgabe eines Gebots Rückfragen zu stellen; von der Möglichkeit einer Besichtigung kann er auf eigene Kosten Gebrauch machen.

4. Gebote

Mit Abgabe eines Gebots gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Fahrzeugs zum gebotenen Preis ab. Maßgeblich ist die beim Fahrzeug angezeigte Preis- und Besteuerungsart, die vor Abgabe eines Gebots einsehbar ist: Bei regelbesteuerten Fahrzeugen ist der angezeigte und der gebotene Preis ein Nettopreis, zu dem die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer hinzukommt. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen ist er ein Bruttopreis und zugleich der Endpreis; die Mehrwertsteuer ist darin enthalten, wird aber nicht gesondert ausgewiesen (§ 25a UStG bzw. Art. 56ter-1 des luxemburgischen Mehrwertsteuergesetzes, Art. 313 ff. MwStSystRL). Ein Fahrzeug wird nur mit ausgewiesener Besteuerungsart zur Auktion freigegeben; ohne diese Angabe ist kein Gebot möglich. Einzelheiten regelt Ziffer 6. Es gibt kein automatisches Mitbieten und kein Maximalgebot, aus dem die Plattform selbsttätig weiterbietet: Bei Zuschlag gilt genau der gebotene Betrag als Netto- beziehungsweise Endpreis nach der beim Fahrzeug ausgewiesenen Besteuerungsart.

Das Gebot bindet bis zur Entscheidung von MKAA nach Ziffer 5 — bis also der Zuschlag erteilt, das Gebot abgelehnt, die Auktion ohne Zuschlag beendet oder zurückgezogen wird, längstens jedoch 28 Tage ab Ablauf der Bietfrist. Danach erlischt die Bindung; ein Zuschlag ist dann nicht mehr möglich. Gebote können nicht zurückgenommen oder gesenkt, sondern nur erhöht werden. Ein Gegenangebot von MKAA nach Ziffer 5 lässt die Bindung unberührt. Die Standard-Bietfrist beträgt 48 Stunden ab Freischaltung; das jeweilige Fristende wird beim Fahrzeug angezeigt.

Die Bietfrist ruht am Wochenende: von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr (Zeitzone Luxemburg) läuft die Frist nicht weiter. Der Zeitraum wird auf die Bietfrist nicht angerechnet, das Fristende verschiebt sich entsprechend. Gebote können in dieser Zeit gleichwohl abgegeben werden. Das jeweils maßgebliche Fristende wird beim Fahrzeug angezeigt.

Alle Gebote sind verdeckt. Kein Nutzer erfährt den Betrag, den Firmennamen oder die Identität eines anderen Bieters. Sichtbar sind lediglich die Anzahl der Bieter und der Zeitpunkt der jeweils letzten Gebotsabgabe. Ob er selbst Höchstbietender ist, erfährt jeder Bieter jederzeit; diese Angabe nennt keinen fremden Betrag. MKAA sieht als Betreiberin sämtliche Gebote. MKAA kann auch diese beiden Angaben abschalten; dann sieht jeder Nutzer ausschließlich seine eigenen Gebote. Welche Darstellung gilt, ist beim Fahrzeug ersichtlich.

MKAA kann einen Mindestgebotsschritt aktivieren. Ist er aktiv, muss ein neues Gebot das bisherige Höchstgebot um mindestens diesen Betrag übertreffen; die geltende Schrittweite wird beim Bieten angezeigt, die Höhe des Höchstgebots bleibt auch dann verdeckt. Derzeit ist der Mindestgebotsschritt deaktiviert, die Gebotshöhe also frei wählbar. Eine Aktivierung wird vorab angekündigt und gilt nur für danach abgegebene Gebote.

5. Zuschlag — freie Entscheidung von MKAA

Nach Ablauf der Bietfrist entscheidet MKAA frei, ob und wem der Zuschlag erteilt wird. MKAA ist dabei nicht an das höchste Gebot gebunden: Der Zuschlag kann jedem Bieter erteilt werden, auch wenn dessen Gebot nicht das höchste ist, und MKAA kann sämtliche Gebote ablehnen. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht in keinem Fall — auch nicht für den Höchstbietenden. MKAA entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Ablauf der Bietfrist, spätestens innerhalb der Bindungsfrist nach Ziffer 4.

Der Kaufvertrag kommt erst mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Der Zuschlag wird dem betreffenden Bieter über die Plattform und per E-Mail mitgeteilt.

MKAA kann eine Auktion vor Fristende zurückziehen. Abgegebene Gebote verlieren damit ihre Bindungswirkung. Ansprüche der Bieter entstehen dadurch nicht.

Nachverhandlung: Statt ein Gebot anzunehmen oder abzulehnen, kann MKAA einem Bieter einen abweichenden Preis anbieten und ihn dazu unter der hinterlegten Rufnummer ansprechen. Ein solches Angebot wird dem Bieter in seinem Zugang angezeigt und ist von diesem dort ausdrücklich zu bestätigen oder abzulehnen. Erst mit der Bestätigung im Portal kommt der Kaufvertrag zu dem angebotenen Preis zustande; mündliche oder telefonische Absprachen begründen für sich genommen keinen Vertragsschluss. Lehnt der Bieter ab oder antwortet er nicht, bleibt sein ursprüngliches Gebot unberührt; MKAA kann das Angebot bis zur Bestätigung zurücknehmen. Ein Gegenangebot ist längstens innerhalb von 28 Tagen ab seiner Abgabe bestätigbar, sofern MKAA es nicht zuvor zurücknimmt; der Ablaufzeitpunkt wird im Zugang des Bieters angezeigt. Zeitgleich kann je Fahrzeug nur ein Nachverhandlungsangebot offen sein.

Ein Gegenangebot nach dem vorstehenden Absatz gilt nicht als Ablehnung des Gebots. Das ursprüngliche Gebot bleibt daneben in voller Höhe bindend — während der Verhandlung ebenso wie nach deren Scheitern —, längstens jedoch bis zum Ablauf der Bindungsfrist nach Ziffer 4. MKAA kann deshalb bis zum Ablauf dieser Bindungsfrist stattdessen das ursprüngliche Gebot annehmen oder einem anderen Bieter den Zuschlag erteilen; das gilt auch, solange ein Gegenangebot noch offen ist. Ein noch offenes Gegenangebot wird mit dem Zuschlag an einen anderen Bieter gegenstandslos. Nach Ablauf der Bindungsfrist kommt ein Vertrag nur noch dadurch zustande, dass der Bieter ein Angebot von MKAA im Portal bestätigt.

6. Abwicklung, Zahlung und Abholung

Alle Preise verstehen sich in Euro; maßgeblich ist die beim Fahrzeug angezeigte Besteuerungsart (Ziffer 4). Bei regelbesteuerten Fahrzeugen ist der gebotene Preis der Nettokaufpreis; die Mehrwertsteuer kommt in der gesetzlich geschuldeten Höhe hinzu, der geltende Satz wird beim Fahrzeug angegeben. Unterliegt ein Fahrzeug der für Gebrauchtgegenstände geltenden Differenzbesteuerung (§ 25a UStG bzw. Art. 56ter-1 des luxemburgischen Mehrwertsteuergesetzes, Art. 313 ff. MwStSystRL), ist die Mehrwertsteuer in der Handelsspanne enthalten und darf auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden; ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich und der gebotene Preis ist ein Bruttopreis und zugleich der Endpreis.

Wird das Fahrzeug an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat geliefert, kann die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei abgerechnet werden; bei Reihengeschäften können die Vereinfachungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte zur Anwendung kommen. Der Erwerber hat dafür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beizubringen sowie die erforderlichen Angaben und Belege, insbesondere den Nachweis der Verbringung. Ohne diese Nachweise kann die Lieferung nicht steuerfrei abgerechnet werden.

Nicht jedes Fahrzeug steht bei Auktionsende bereits bei MKAA. Trifft es erst später ein, wird das voraussichtliche Eintreffdatum beim Fahrzeug angegeben. Diese Angabe ist eine Ankündigung und keine zugesicherte Frist; verschiebt sich das Eintreffen, verschieben sich die Fristen des folgenden Absatzes entsprechend.

Die Rechnung wird erst gestellt, wenn das Fahrzeug bei MKAA eingetroffen ist. Ab Rechnungsstellung beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage und die Abholfrist 14 Tage. Spätestens bei der Abholung muss der Kaufpreis vollständig eingegangen sein; das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Abweichende Fristen können beim einzelnen Fahrzeug angegeben werden und gehen dann vor.

Abgeholt wird bei der beim Fahrzeug genannten Niederlassung. Kosten und Gefahr des Transports trägt der Käufer ab Übergabe.

Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht nach, kann MKAA nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den betreffenden Zugang sperren.

Verzögert sich das Eintreffen um mehr als vierzehn Tage gegenüber dem zuletzt angekündigten Eintreffdatum, kann der Käufer MKAA in Textform eine Nachfrist von mindestens sieben Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche wegen der Verzögerung richten sich nach der Haftungsregelung dieser Bedingungen.

7. Gewährleistung

Verkauft werden gebrauchte Fahrzeuge an Unternehmer. Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen ausdrücklich übernommener Garantien sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, in Textform (zum Beispiel per E-Mail) anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige innerhalb dieser Frist, gilt das Fahrzeug hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist; die im vorstehenden Absatz genannten Ausnahmen bleiben unberührt.

8. Entgelte

Die Nutzung der Plattform — Registrierung, Suche, Abgabe von Geboten und der Erwerb von Fahrzeugen — ist derzeit unentgeltlich. Ein Aufgeld auf den Zuschlagspreis wird nicht erhoben.

MKAA behält sich vor, für einzelne Leistungen künftig Entgelte zu erheben. Entgelte werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und gelten ausschließlich für danach eingestellte Fahrzeuge beziehungsweise danach abgegebene Gebote. Bereits laufende Auktionen bleiben unberührt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die angekündigten Entgelte als angenommen; er kann seinen Zugang jederzeit beenden. Widerspricht der Nutzer, kann MKAA das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform beenden; laufende Auktionen, bindende Gebote und bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt.

9. Pflichten der Nutzer

Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen,

  • Gebote ohne Erwerbsabsicht abzugeben oder Auktionen zum Schein zu beeinflussen,
  • die Verdecktheit der Gebote zu umgehen, insbesondere Gebotshöhen mit anderen Bietern abzustimmen oder auszutauschen,
  • Daten der Plattform automatisiert auszulesen oder außerhalb des Handelszwecks zu verwenden,
  • Fahrzeugdaten, Fotos oder Gebotsinformationen an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs weiterzugeben,
  • die Plattform zu stören, zu überlasten oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen,
  • seinen Zugang Dritten zu überlassen.

10. Verfügbarkeit und Haftung

MKAA bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet sie aber nicht. Wartungs- und Störungszeiten können den Betrieb einschränken. Fällt die Plattform während einer laufenden Auktion erheblich aus, kann MKAA die Bietfrist angemessen verlängern.

MKAA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Sperrung und Beendigung

MKAA kann einen Zugang bei Verstößen gegen diese Bedingungen vorübergehend sperren oder dauerhaft beenden. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Sperrung ohne vorherige Abmahnung möglich. Laufende Kaufverträge bleiben davon unberührt.

Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in Textform beenden. Bindend abgegebene Gebote und geschlossene Kaufverträge bleiben wirksam.

12. Änderungen dieser Bedingungen

MKAA kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Geänderte Bedingungen gelten ab ihrem Inkrafttreten für die weitere Nutzung der Plattform sowie für danach abgegebene Gebote und danach geschlossene Verträge. Bereits abgegebene bindende Gebote, bei Inkrafttreten laufende Auktionen und bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt. Widerspricht der Nutzer, kann MKAA das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform beenden; auch in diesem Fall bleiben bereits abgegebene bindende Gebote, laufende Auktionen und geschlossene Kaufverträge unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der Plattform ist Luxemburg-Stadt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.